Unfalldeckung in der Krankenkasse: wann sie ausgeschlossen werden kann
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Die Grundversicherung übernimmt auch die Folgen eines Unfalls, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a KVG). Wer bereits über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt ist, kann die Unfalldeckung in der Krankenversicherung sistieren lassen, was die Prämie senkt (Art. 8 KVG).
Angestellte: mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber
In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende sind über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert (Unfallversicherungsgesetz, UVG). Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Personen können beim Krankenversicherer den Ausschluss (die Sistierung) der Unfalldeckung in der Grundversicherung beantragen.
Weniger als 8 Stunden, Selbständige, ohne Anstellung
Wer bei jedem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über das UVG nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Auch Selbständige ohne freiwillige Unfallversicherung, Kinder, Studierende ohne Anstellung und Pensionierte sind nicht über das UVG gedeckt. Bei ihnen bleibt die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen.
Ende der Anstellung oder tieferes Pensum
Die UVG-Deckung für Nichtberufsunfälle endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Die Änderung ist dann dem Krankenversicherer zu melden, der die Unfalldeckung in der Grundversicherung wieder einschliesst. Der Unfallversicherer des Arbeitgebers kann die Deckung mit einer Abredeversicherung verlängern.
Im Vergleichsrechner
Der Vergleichsrechner berechnet die Prämie mit oder ohne Unfalldeckung: Es genügt, die entsprechende Option zu wählen.
Allgemeine Informationen aus dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und den Veröffentlichungen des BAG; es gelten die Bedingungen jedes Versicherers und die kantonalen Regeln.