Krankenkasse wechseln für 2027
Swiss Premium Insurance Sàrl, im FINMA-Register eingetragen (F01305043) · Place Cornavin 14, 1201 Genf · +41 22 559 86 84 · contact@sp-insurance.ch · swiss-premium-insurance.ch · 4,9/5 auf Google (148 Bewertungen). SPI wird vom Versicherer vergütet; das ändert weder die Prämie noch die Rangfolge.
Die Prämien 2027 der Grundversicherung sind veröffentlicht, und jeder Versicherer teilt seinen Versicherten die neue Prämie mit. Das Gesetz (Art. 7 KVG) erlaubt dann den Wechsel des Versicherers auf den 1. Januar 2027. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Versicherern gleich: Es unterscheiden sich nur die Prämie und gegebenenfalls die Regeln des Versicherungsmodells.
Die Frist: 30. November 2026
Teilt der Versicherer die neue Prämie mit, kann die versicherte Person unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Jahresende den Versicherer wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für einen Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eintreffen: Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht das Datum des Versands.
Mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 und dem Standardmodell ist ein Wechsel zudem auf Ende Juni möglich, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten (Art. 7 Abs. 1 KVG).
Die Schritte
- Die Prämien 2027 für die eigene Gemeinde, Franchise und das gewünschte Modell vergleichen.
- Beim neuen Versicherer die Aufnahme auf den 1. Januar 2027 beantragen. In der Grundversicherung muss der Versicherer jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Vorbehalt (Art. 4 Abs. 2 KVG).
- Die Kündigung per eingeschriebenem Brief an den bisherigen Versicherer senden: Der eingeschriebene Brief belegt die Zustellung und deren Datum.
- Der neue Versicherer teilt dem bisherigen mit, dass die Versicherung ohne Unterbruch weitergeführt wird; erst dann endet das bisherige Versicherungsverhältnis (Art. 7 Abs. 5 KVG). Es entsteht also keine Lücke im Versicherungsschutz.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer jeder betroffenen Person; die Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) auf den 31. Dezember 2026; Datum und Unterschrift.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen (Spital privat, Komplementärmedizin, Zahnbehandlungen usw.) unterstehen dem Privatrecht (Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Der Versicherer kann Gesundheitsfragen stellen, einen Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen, und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Man kann die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen beim bisherigen Versicherer behalten.
Ausstehende Prämien
Wer mit Prämien oder Kostenbeteiligungen im Rückstand ist und betrieben wurde, kann den Versicherer erst wechseln, wenn die geschuldeten Beträge samt Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Kostenlose Unterstützung durch Swiss Premium Insurance
Für einen Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 bei Ihrem jetzigen Versicherer eintreffen. Swiss Premium Insurance hilft Ihnen kostenlos bei der Kündigung. Eine Offertanfrage an Swiss Premium Insurance kündigt Ihre jetzige Versicherung nicht automatisch: Die Kündigung muss separat versandt werden, und SPI hilft Ihnen dabei.
Swiss Premium Insurance unterstützt Sie zudem kostenlos beim Beantragen der Prämienverbilligung, auf die Sie Anspruch haben könnten.
Allgemeine Informationen aus dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und den Veröffentlichungen des BAG; es gelten die Bedingungen jedes Versicherers und die kantonalen Regeln.
Vergleichen und weiterlesen
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